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| Das Haus, der Vorhof
und das Schwimmbad Die Umgebung des Hauses |
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Der
Gästetisch Saisonale Rezepte Kulinarische Ereignisse Unsere bevorzugten Weinbauern |
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Hausordnung, Reservierungs- und
Beherbergungsbedingungen § 1 Allgemeines
Sie
dienen dazu, die Modalitäten der Reservierung, der Ankunft und Abreise
sowie des Aufenthaltes in unserem Haus und unseren Gästezimmern zu
regeln. Wir bemühen uns mit großem persönlichem Einsatz, unseren Gästen
den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten und sind
ihnen gerne auch dabei behilflich, die Schönheiten unserer Region zu
entdecken. Im Einzelnen
heißt das:
b) Das Mas
Conil ist ein Nichtraucherhaus. Vom Rauchverbot betroffen ist das
Innere der Gebäude. c)
Der Hof wird während der schönen Jahreszeit für das gemeinsame
Abendessen benutzt. Alle Gäste, die daran teilnehmen wollen, sind
herzlich willkommen. Bitte reservieren Sie wenigstens 48 Stunden im
Voraus, damit wir entsprechend einkaufen und die Mahlzeit vorbereiten
können. Beachten Sie bitte: Das Abendessen ist nicht im
Übernachtungspreis enthalten. d)
Kinder sind selbstverständlich im Mas Conil willkommen; beachten Sie
aber bitte, dass wir nicht über extra Einrichtungen für Kinder
verfügen, wie etwa Spielplatz, Kinderanimation, ein spezielles
Spielzimmer oder Kleinkindbetreuung. e)
Schwimmbad: Kinder unter 13 Jahren ist der Aufenthalt am und im
Schwimmbad nur in Begleitung von einem Erwachsenen gestattet. Dies gilt
auch dann, wenn sich die Gastgeber in der Nähe des Schwimmbads
aufhalten. Aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit (Wespen und
andere stechende Insekten, Abfälle …) dürfen Speisen nicht mit ans
Schwimmbad genommen werden. Wir bitten unsere Gäste, das Schwimmbad
nicht über f)
Wegen seiner traditionellen, nicht barrierefreien Bauweise und der Lage
der Gästezimmer im ersten Stock eignet sich unser Mas leider nicht für
Menschen mit Bewegungseinschränkungen.
h) Am
Anreisetag können die Gästezimmer zwischen 16 und i) Das
Frühstück steht Ihnen zwischen k) Am
Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens l) Eine Kurtaxe
oder sonstige Gebühr wird nicht zusätzlich erhoben. m) Urlaubsschecks werden nicht akzeptiert.
Wer
für eine bestimmte Zeit fest reserviert hat, kann daraus unter keinen
Umständen irgendein weiteres Aufenthalts- oder Bleiberecht vor Ort
ableiten. § 3 Reservierung Die
Reservierung wird wirksam, sobald der Gast dem Gastgeber innerhalb von
10 Tagen nach dem Reservierungsantrag eine Anzahlung von 30% des
gesamten Übernachtungspreises übermittelt hat, mindestens aber den
Betrag für eine Übernachtung in dem reservierten Zimmer bzw. den
reservierten Zimmern. Die Preise verstehen sich inklusive aller
Gebühren, Steuern und Abgaben. Sobald
die Anzahlung bei uns (den Gastgebern) eingegangen ist, bestätigen wir
Ihre Reservierung per E-Mail (bitte aktivieren Sie die elektronische
Empfangsbestätigung und Lesebestätigung) oder per Brief auf dem
Postweg, sofern wir Ihre E-Mail-Adresse nicht kennen. § 4 Stornierung
durch den Gast Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen, und zwar entweder auf dem Postweg (Mas Conil, Chemin de Collorgues, 30190 Aubussargues) oder per E-Mail (hotes@masconil.com), wobei unbedingt eine elektronische Empfangs- und Lesebestätigung angefordert werden muss. a)
Wird der Stornierungswunsch dem Gastgeber mehr als 24 Stunden vor
Beginn des Aufenthalts bekannt gemacht, so verbleibt lediglich die
geleistete Anzahlung als Stornierungsgebühr beim Gastgeber. b)
Erreicht der Stornierungswunsch den Gastgeber weniger als 24 Stunden
vor Beginn des gebuchten Aufenthalts, verbleibt die geleistete
Anzahlung als Stornierungsgebühr beim Gastgeber, der sich darüber
hinaus das Recht vorbehält, den Betrag, der für den gesamten Aufenthalt
an Übernachtungsgebühren fällig geworden wäre, einzufordern. c) Kommt der
Gast am vorgesehenen Ankunftstag erst nach d)
Bei einem gegenüber der Reservierung verkürztem Aufenthalt steht dem
Gastgeber der Betrag zu, der für den gesamten Aufenthalt an
Übernachtungsgebühren fällig geworden wäre.
Wenn
der Gastgeber eine bereits bestätigte Reservierung seinerseits
zurücknimmt, so muss er dies dem Gast per Einschreibebrief mit
Rückantwort mitteilen. Ohne damit eventuellen Schadenersatzforderungen
vorzugreifen bzw. diese anzuerkennen, wird der angezahlte Betrag
schnellstmöglich zurückerstattet. Außerdem verpflichtet sich der
Gastgeber zu einer Ausgleichszahlung in Höhe des Betrages, den ihm der
Gast schuldig gewesen wäre, wenn er zum selben Zeitpunkt seinerseits
die Reservierung storniert hätte.
Die
Übernachtungsrechnung ist vor der Abfahrt zu bezahlen. Eventuelle
weitere Leistungen wie zum Beispiel das Abendessen oder sonstiger
Verzehr werden der Rechnung beigefügt und sind mit dieser zu
begleichen. Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Bargeld (Euro) und
Kreditkarten (Visa, Master Card, Maestro). § 8 Die
Benutzung der Anlage Der
Gast respektiert den friedlichen und privaten Charakter unserer Anlage
und benutzt die Einrichtungen ihrem Zweck entsprechend. Er verpflichtet
sich, das bzw. die Gästezimmer in gutem Zustand zu hinterlassen. § 9 Kapazität Die
Reservierung wird für eine präzise Personenzahl vorgenommen. Wenn die
Anzahl der dann tatsächlich ankommenden Personen diese Zahl
überschreitet, darf der Gastgeber die Beherbergung der zusätzlichen
Personen ablehnen. Diese Ablehnung kann auf keinen Fall als eine
Vertragsänderung angesehen werden oder gar als ein Bruch der
Reservierungsbedingungen von Seiten des Gastgebers. Sollten im
bezeichneten Fall nach erfolgter Ablehnung mehr Personen abreisen als
die gegenüber der Reservierung überzähligen, so begründet dies keinen
Anspruch auf eine Rückzahlung oder Ermäßigung. § 10 Tiere Auf
vorherige Anfrage kann die Reservierung Haustiere umfassen, die der
Gast mitbringen möchte. Ist diese vorherige Anfrage nicht erfolgt und
ausdrücklich positiv beantwortet, kann der Gastgeber die Aufnahme des
betreffenden Tieres oder der betreffenden Tiere ablehnen. Diese
Ablehnung kann auf keinen Fall als eine Vertragsänderung angesehen
werden oder gar als ein Bruch der Reservierungsbedingungen von Seiten
des Gastgebers. Sollte im bezeichneten Fall nach erfolgter Ablehnung
der Gast seinen Aufenthalt nicht antreten, so begründet dies keinen
Anspruch auf eine Rückzahlung oder Ermäßigung.
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